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Anmeldung

INSTAND AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an INSTAND-Ringversuchen
Stand: 28. September 2021

 
1.    INSTAND e.V. – Gesellschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien e.V. – veranstaltet Ringversuche gemäß den geltenden Richtlinien der Bundesärztekammer bzw. in sinngemäßer Anwendung dieser Richtlinien.

2.    Die Teilnahme an Ringversuchen umfasst - abhängig vom jeweiligen Ringversuch - die Zusendung von Proben oder die Ermöglichung eines Zugriffs auf digitale Bilder (nachfolgend gemeinsam "Untersuchungsmaterial") durch INSTAND e.V., die der Teilnehmer in seinem Labor bzw. seiner Praxis analysiert. Die Analyseergebnisse trägt der Teilnehmer in einen von INSTAND e.V. übermittelten Protokollbogen (Papier oder elektronisch) ein und sendet diesen auf eigene Kosten an INSTAND e.V. zurück. INSTAND e.V. überprüft die in den Protokollbögen aufgeführten Analyseergebnisse und sendet dem Teilnehmer ein Zertifikat und eine Teilnahmebescheinigung oder nur eine Teilnahmebescheinigung gemäß Ziffer 10 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

3.    An den INSTAND-Ringversuchen kann jeder teilnehmen, der Untersuchungen in der eigenen Praxis oder in dem von ihm geleiteten Labor durchführt. Die Teilnahme erfordert eine vorherige Registrierung des Teilnehmers über die hierfür durch INSTAND bereitgestellte Online-Plattform (https://rv-online.instandev.de/) und den Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen (Betrieb einer Praxis oder eines Labors; erforderliche Umgangsgenehmigungen für infektiöses Material). Der Teilnehmer hat seine Daten (insbesondere Liefer-, Rechnungs- und Zertifikatsadresse) stets aktuell zu halten. Kosten wegen nicht aktueller Daten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

4.    Die Proben sind wie Patientenproben zu behandeln. Es sind insbesondere alle Sicherheitshinweise auf der Begleitdokumentation sowie die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und beruflichen Sorgfaltspflichten an den Umgang mit Proben einzuhalten. Proben dürfen ausschließlich zu Ringversuchszwecken und – im Falle aufgetretener Probleme mit bestimmten In-vitro-Diagnostika ("IVD") – zum Zweck der Überprüfung von IVD eingesetzt werden. Proben dürfen nicht zweckentfremdet werden, insbesondere ist der Einsatz zur Herstellung von Erregern oder Erregerbestandteilen für wissenschaftliche und kommerzielle Zwecke untersagt. Proben sind fachgerecht zu entsorgen.

5.    Für die Teilnahme an Ringversuchen hat der Teilnehmer sich online über die über die hierfür durch INSTAND bereitgestellte Online-Plattform (https://rv-online.instandev.de/) anzumelden.

6.    Der Vertrag über den jeweiligen Ringversuch kommt zustande, wenn INSTAND e.V. die Anmeldung des Teilnehmers für den jeweiligen Ringversuch akzeptiert ("Annahme").

7.    INSTAND e.V. ist berechtigt, den Ringversuch vor Beginn der Durchführung abzusagen oder in angemessenem Rahmen zu verschieben, wenn Gründe vorliegen, die eine Durchführung unmöglich machen (z. B. wenn Proben nicht zur Verfügung stehen). INSTAND e.V. wird den Teilnehmer hierüber informieren und sich bemühen, einen zeitnahen alternativen Termin für die Durchführung des Ringversuchs anzubieten.

8.    Der Versand der Proben erfolgt seitens INSTAND e.V. ab Werk (Incoterms 2010) über ein von INSTAND e.V. bestimmtes Transportunternehmen zu den in der Anmeldebestätigung festgesetzten Terminen. Nach Übergabe der Proben an das Transportunternehmen geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung auf den Teilnehmer über. Der Teilnehmer wird INSTAND e.V. unverzüglich informieren, wenn die Proben nicht innerhalb von einem Tag nach dem in der Anmeldebestätigung jeweils festgesetzten Versandtermin bei ihm eingegangen sind. Transportkosten, Steuern und Zölle trägt der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist für erforderliche Einfuhrgenehmigungen verantwortlich. Kosten für Rücktransport oder Vernichtung von Proben aufgrund fehlender Einfuhrgenehmigungen oder Annahme-verweigerung trägt der Teilnehmer. Digitale Bilder werden den Teilnehmern online zur Verfügung gestellt. Die von den Teilnehmern auszufüllenden Protokollbögen werden den Teilnehmern entweder zusammen mit den Proben übermittelt oder es wird den Teilnehmern online ein Zugang zu den Protokollbögen zur Verfügung gestellt. 

9.    Verschiedene Aspekte des Ringversuchs können seitens INSTAND e.V. im Unterauftrag vergeben werden. Im Falle einer Unterauftragsvergabe erfolgt die Durchführung durch weisungsgebundene und zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftragnehmer.

10.    Die Frist zur Rücksendung der durch den Teilnehmer ausgefüllten Protokollbögen bzw. zur Online-Eingabe der Analyseergebnisse ist im jeweils geltenden Ringversuchsprogramm aufgeführt. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum, an dem die Protokollbögen vom Teilnehmer abgesandt worden sind. Der Teilnehmer hat den fristgerechten Versand der Protokollbögen nachzuweisen. Eine Rücksendung von Protokollbögen per Fax ist nicht zulässig. Bei Einhaltung der Frist wird – bei Erfüllung der jeweils anwendbaren Anforderungen – ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Ringversuch ausgestellt. Zusätzlich erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme am Ringversuch. Teilnehmer, die ihre Analyseergebnisse fristgerecht eingereicht haben, deren Ergebnisse aber nicht den jeweils anwendbaren Anforderungen entsprechen, erhalten lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme am Ringversuch.

11.    Die Gebühren für die Teilnahme an einem Ringversuch sind im Ringversuchsprogramm festgelegt. Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. INSTAND e.V. kann die Teilnahme an Ringversuchen sowie die Zustellung der Zertifikate verweigern, wenn der Teilnehmer mit seinen Zahlungspflichten in Verzug ist. Die Zahlungspflicht entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach Ziffer 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie erlischt ausschließlich im Falle der Zahlung durch den Teilnehmer gemäß Ziffer 12 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Absage des Ringversuchs durch INSTAND e.V. gemäß Ziffer 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei rechtzeitiger Abmeldung seitens des Teilnehmers innerhalb der in der Anmeldebestätigung angegebenen Frist.

12.    Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Rechnungen werden ausschließlich in EURO ausgestellt. Sämtliche eventuell anfallende Bankgebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.

13.    Nach Erhalt der Ringversuchsergebnisse ist ein Einspruch nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen möglich. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche des Teilnehmers wegen eines Einspruchs ausgeschlossen.

14.    Im Falle einer berechtigten Reklamation, die INSTAND e.V. zu vertreten hat, entfällt entweder die Rechnungslegung oder es wird ein Ersatz-Ringversuch durchgeführt. Das Wahlrecht hierfür liegt bei INSTAND e.V. Die dafür anfallenden Kosten für Reagenzien, Zeitaufwand usw. können nicht erstattet werden, soweit INSTAND e.V. nicht nach Ziffer 15 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet.

15.    Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen INSTAND e.V., wegen fahrlässiger Pflichtverletzungen bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt wurde. Die Haftung ist dabei auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von INSTAND e.V. ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gelten nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

16.    INSTAND e.V. hält die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von INSTAND e.V. aufgeführt.

17.    Erfüllungsort ist der Sitz von INSTAND e.V. in Düsseldorf.

18.    Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

19.    Ist der Teilnehmer Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 Handelsgesetzbuch, juristische Person (des öffentlichen Rechts) oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, der Gerichtsstand Düsseldorf.

20.    Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an INSTAND-Ringversuchen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers sind nicht anwendbar, auch wenn INSTAND e.V. diesen im Einzelfall nicht widersprochen hat.

21.    Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in diesem Vertrag vorgesehenen Umfang der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; in solchen Fällen tritt ein dem Gewollten wirtschaftlich möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten.