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Anmeldung

AGB Kalibrierlabor

(Stand: 11.11.2021)

A. Geltungsbereich

  1. Das von INSTAND e. V. – Gesellschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien e.V. – ("INSTAND e.V.") betriebene Kalibrierlabor ist für die Durchführung von Kalibrierungen in den Bereichen Stoffmengenkonzentration, katalytische Aktivitätskonzentration und Massenkonzentration nach DIN EN ISO/IEC 17025 und DIN EN ISO 15195, mit dem in der Akkreditierungsurkunde genannten Ausgabestand der beiden Normen, akkreditiert.
  2. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche von INSTAND e.V. angebotenen Kalibrierungsdienstleistungen. Vorbehaltlich des ersten Satzes dieser Ziffer 2, sind allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht anwendbar, auch wenn INSTAND e.V. diesen im Einzelfall nicht widersprochen hat.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB.

 

B. Vertragsschluss

Der Vertrag über die jeweiligen Kalibrierungsdienstleistungen kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von INSTAND e.V. akzeptiert ("Annahme"). Die Annahme erfolgt entweder ausdrücklich oder mit Eingang des vom Auftraggeber an INSTAND e.V. übermittelten Kalibiergegenstands.

 

C. Vertragsgegenstand und -ausführung

  1. Der im Einzelfall maßgebliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
  2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ausschließlich Kalibrierarbeiten für Messgrößen aus dem akkreditierten Bereich durchgeführt werden.
  3. Der Auftraggeber erhält nach Abschluss der Kalibrierdienstleistungen ein Analysezertifikat von INSTAND e.V.
  4. Die Kalibrierungsdienstleistungen von INSTAND e.V. werden entsprechend der im Rahmen der Akkreditierung festgelegten Verfahrensanweisungen durchgeführt.
  5. Die Kalibrierungsdienstleistungen erfolgen im Kalibrierlabor am Sitz von INSTAND e.V. in Düsseldorf.
  6. Der Auftraggeber muss den Kalibriergegenstand ordnungsgemäß deklarieren.
  7. Ist der Kalibriergegenstand bei der Anlieferung bei INSTAND e.V. in einem Zustand, der die Eignung in Zweifel stellt oder nicht mit der im beiliegenden Lieferschein enthaltenen Beschreibung übereinstimmt,  ist INSTAND e.V. zum Rücktritt vom Vertrag nach Rücksprache mit dem Auftraggeber berechtigt, ohne dass dem Auftraggeber hierdurch Ansprüche gegen INSTAND e.V. erwachsen.
  8. Entstehen im Laufe der Durchführung der Kalibrierarbeiten Zweifel an der Eignung des Kalibriergegenstandes, so wird über die Fortsetzung der Kalibrierarbeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber entschieden. Im Falle des Abbruchs der Kalibrierarbeiten ist die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit zu vergüten. Eine mangelnde Eignung des Kalibiergegenstands ist insbesondere im Fall der Instabilität und / oder Inhomogenität der Probe anzunehmen.

 

D. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle in seinem Machtbereich liegende und zur vertragsgerechten Erbringung der Kalibrierdienstleitungen erforderliche Handlungen vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere die Erteilung aller für die Auftragsdurchführung relevanten Informationen und Hinweise
  2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung und den ordnungsgemäßen Transport des Kalibriergegenstands bis zur Ablieferung bei INSTAND e.V. Die Kosten des Transports des Kalibriergegenstands an INSTAND e.V., einschließlich etwaiger Zölle, Einführsteuern und sonstigen Gebühren und Abgaben trägt der Auftraggeber.

 

E. Termine und Zeiten

  1. Die Kalibrierarbeiten beginnen erst mit Eingang des Kalibriergegenstandes bei INSTAND e.V.
  2. Im Rahmen des Auftrags eventuell mitgeteilte Fertigstellungstermine dienen lediglich als zeitliche Orientierungshilfe.  In Fällen höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände kann es zu einer Verlängerung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit kommen. Dazu zählen insbesondere die fehlerhafte oder verzögerte Anlieferung des Kalibriergegenstands durch den Auftraggeber, (technische) Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Energie- oder Materialversorgungsmangel, sowie behördliche Eingriffe. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er die Unzumutbarkeit der Bearbeitungsverzögerung glaubhaft macht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

F. Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die von den Vertragsparteien vereinbarten Preise.
  2. Die Preise sind Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt fällig.
  4. INSTAND e.V. kann den Vertragsschluss von der Begleichung noch offenstehender Rechnungen aus früheren Aufträgen abhängig machen.

 

G. Gewährleistung

  1. Nach Erhalt der Analyseergebnisse ist eine Reklamation nur innerhalb einer Frist von 8 Wochen möglich. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Reklamation ausgeschlossen.
  2. Im Falle einer berechtigten Reklamation, die INSTAND e.V. zu vertreten hat, entfällt entweder die Rechnungslegung oder die Kalibrierdienstleistungen werden wiederholt. Das Wahlrecht hierfür liegt bei INSTAND e.V.

 

H. Haftung

Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen INSTAND e.V., wegen fahrlässiger Pflichtverletzungen bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/ Kardinalpflicht verletzt wurde. Die Haftung ist dabei auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von INSTAND e.V. ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gelten nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

 

I. Datenschutz

INSTAND e.V. hält die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von INSTAND e.V. aufgeführt. Diese ist unter [https://www.instand-ev.de/datenschutz] abrufbar. Die Handhabung aller mit der Kalibriertätigkeit erhaltenen oder erstellten Informationen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Stehen dem gesetzliche Verpflichtungen gegenüber, wird der Kunde über die Offenlegung von vertraulichen Informationen unterrichtet.

 

J. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von INSTAND e.V. in Düsseldorf.
  2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 Handelsgesetzbuch, juristische Person (des öffentlichen Rechts) oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, der Gerichtsstand Düsseldorf.
  4. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in diesem Vertrag vorgesehenen Umfang der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; in solchen Fällen tritt ein dem Gewollten wirtschaftlich möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten.