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Projektförderung

Die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft INSTAND e.V. fördert grundsätzlich Wissenschaft und Forschung im öffentlichen Gesundheitswesen sowie den Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Laboratoriumsmedizin im In- und Ausland.
In diesem Rahmen werden wissenschaftliche Forschungsarbeiten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung (Diagnostik und Therapie) unterstützt. Antragsberechtigt sind ausschließlich deutsche Institutionen.
 

Grundsätze für die Förderung wissenschaftlicher Projekte durch INSTAND

A. Präambel

INSTAND fördert wissenschaftliche Forschungen zur Verbesserung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien. Gefördert werden können sowohl Forschungsvorhaben der konzeptionellen als auch der praxisrelevanten Forschung. Sie können in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen der Laboratoriumsmedizin verankert sein. Für die Förderung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben legt der Vorstand von INSTAND folgende Bedingungen und Kriterien fest, die sowohl für die Antragstellung als auch für die Begutachtungsverfahren und Förderentscheidungen maßgeblich sind:

 

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Gestaltung von Gutachten für die Projektförderung von INSTAND

Das Gutachten stellt für INSTAND eine wichtige Entscheidungshilfe für die Forschungsförderung dar. Die Beurteilung eines Forschungsantrags sollte nachvollziehbar begründet werden und ggf. Bezüge zum Antragstext enthalten. Für den Entscheidungsprozess ist es zwingend erforderlich, dass das Gutachten eine eindeutige, aus der Bewertung des Antrags abgeleitete Empfehlung enthält,

Das Gutachten sollte gleichermaßen auf die Stärken und Schwächen eines Forschungsantrags auf Projektförderung hinweisen und diese gegeneinander abwägen.

 

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