Grundsätze für die Förderung wissenschaftlicher Projekte durch INSTAND
A. Präambel
INSTAND e.V. ist eine wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung und des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Laboratoriumsmedizin im In- und Ausland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.
INSTAND e.V. fördert grundsätzlich wissenschaftliche Forschungsarbeiten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung (Diagnostik und Therapie) im Rahmen des o.g. Zwecks. Besondere Berücksichtigung finden Forschungsprojekte, deren Ziel es ist, zur Verbesserung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien beizutragen.
INSTAND e.V. verfolgt als gemeinnütziger Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Deshalb ist Voraussetzung für eine Förderung durch INSTAND e.V., dass die Antragsteller einer gemeinnützigen Einrichtung oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Universitäten, Hochschulen), Stiftungen sowie gemeinnützigen Vereinen zugeordnet werden, deren Ziel es ist, Wissenschaft und Forschung im Gesundheitswesen zu unterstützen.
Gefördert werden können sowohl Forschungsvorhaben der konzeptionellen als auch der praxisrelevanten Forschung. Sie können in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen der Medizin und Laboratoriumsmedizin verankert sein.
Für die Förderung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben legt der Vorstand von INSTAND e.V. folgende Bedingungen und Kriterien fest, die sowohl für die Antragstellung als auch für die Begutachtungsverfahren und Förderentscheidungen maßgeblich sind:
B. Förderangebote
INSTAND eröffnet Fördermöglichkeiten für folgende Projekttypen:
1. Forschungsprojekte
- Pilotstudien mit einer Fördersumme von maximal 50 TEUR bei einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten
- Standard-Forschungsprojekte mit einer Fördersumme von maximal 300 TEUR bei einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten
2. Wissenschaftliche Tagungsprojekte
- Wissenschaftliche Workshops und Tagungen mit einer Fördersumme von maximal 10 TEUR
- Internationale wissenschaftliche Tagungen mit einer Fördersumme von maximal 20 TEUR
Bei allen Projekten steht die Verbesserung der Qualität in der Medizin bzgl. Diagnostik und Therapie sowie schwerpunktmäßig in der medizinischen Laboratoriumsdiagnostik im Focus.
Gegenstand der Förderung sind Personal-, Reise- und Sachkosten, die für die Durchführung von Forschungsprojekten und Tagungen erforderlich sind.
Für die Antragstellung besteht die Möglichkeit einer Beratung durch die Geschäftsstelle von INSTAND e.V.
INSTAND e.V. eröffnet zudem die Möglichkeit, abgelehnte Anträge auf Projektförderung zu überarbeiten und einmalig neu einzureichen.
C. Antragstermine
Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten sowie zur Förderung von Tagungen können jederzeit eingereicht werden. Sie müssen jedoch mindestens sechs Monate vor dem geplanten Termin beziehungsweise Projektbeginn eingereicht werden.
D. Begutachtungsverfahren und Förderkriterien
1. Begutachtungsverfahren
Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten unterliegen grundsätzlich der externen Begutachtung im Peer-Review-Verfahren
- Forschungsprojekte werden durch mindestens zwei Gutachten bewertet. Bei abweichenden Förderempfehlungen kann von der Geschäftsstelle eine weitere Stellungnahme eingeholt werden.Die Förderung wissenschaftlicher Tagungen wird durch den Vorstand beurteilt und entschieden.
Die Förderung wissenschaftlicher Tagungen wird durch den Vorstand beurteilt und entschieden. - Wiederholt geförderte Projekte (Projektverlängerungen) werden einer nachlaufenden Evaluierung durch die Geschäftsstelle unterzogen.
INSTAND e.V. strebt eine größtmögliche Transparenz ihrer Förderentscheidungen an. Aus diesem Grund können die Antragsteller und Antragstellerinnen die Gutachten in anonymisierter Form in vollständiger Länge oder in längeren Auszügen einsehen.
2. Förderungs- und Prüfungskriterien
INSTAND e.V. fördert nur wissenschaftliche Vorhaben, die nachvollziehbar begründen, worin ihr origineller Beitrag zur Verbesserung der Qualität in der Medizin (Diagnostik und Therapie) oder in der Qualitätssicherung/Verbesserung der Qualität in der medizinischen Laboratoriumsmedizin besteht.
Bei der Beurteilung von Anträgen auf Projektförderung haben folgende Bewertungsmaßstäbe einen grundlegenden Stellenwert, das heißt ihre positive Beurteilung ist unabdingbar für die Förderung:
- Wissenschaftliche Relevanz und Originalität
- Qualität des Antrags und des Forschungsdesigns
- Theoretische und methodische Begründung der Forschungskonzeption, Auswahl geeigneter Forschungsmethoden und -techniken, Validierung der Ergebnisse, Angemessenheit der Arbeits- und Zeitplanung
- Qualifikation der Antragsteller/ Antragstellerinnen
- Fachliche Kompetenz, einschlägige Vorarbeiten (sofern vorhanden), ggf. internationale Sichtbarkeit
Die Angemessenheit des Kostenplans wird in der Begutachtung geprüft; die beantragten Fördermittel werden gegebenenfalls angepasst.
E. Entscheidung / Überprüfung
- Die Förderung wissenschaftlicher Projekte sowie die erzielten Ergebnisse wird in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung durch die Geschäftsstelle unterzogen.
- Der Vorstand entscheidet bei der Freigabe der Fördermittel, ob und in welchen Zeitabschnitten Zwischenberichte vorgelegt werden müssen.
- Für Informationen zur Forschungsprojektförderung von INSTAND e.V. steht die Geschäftsstelle in Düsseldorf zur Verfügung.
Düsseldorf, Januar 2024