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Grundsätze für die Förderung wissenschaftlicher Projekte durch INSTAND

A. Präambel

INSTAND e.V. ist eine wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung und des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Laboratoriumsmedizin im In- und Ausland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.

INSTAND e.V. fördert grundsätzlich wissenschaftliche Forschungsarbeiten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung (Diagnostik und Therapie) im Rahmen des o.g. Zwecks. Besondere Berücksichtigung finden Forschungsprojekte, deren Ziel es ist, zur Verbesserung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien beizutragen.

INSTAND e.V. verfolgt als gemeinnütziger Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 

Deshalb ist Voraussetzung für eine Förderung durch INSTAND e.V., dass die Antragsteller einer gemeinnützigen Einrichtung oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Universitäten, Hochschulen), Stiftungen sowie gemeinnützigen Vereinen zugeordnet werden, deren Ziel es ist, Wissenschaft und Forschung im Gesundheitswesen zu unterstützen.

Gefördert werden können sowohl Forschungsvorhaben der konzeptionellen als auch der praxisrelevanten Forschung. Sie können in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen der Medizin und Laboratoriumsmedizin verankert sein.

Für die Förderung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben legt der Vorstand von INSTAND e.V. folgende Bedingungen und Kriterien fest, die sowohl für die Antragstellung als auch für die Begutachtungsverfahren und Förderentscheidungen maßgeblich sind:

B. Förderangebote

INSTAND eröffnet Fördermöglichkeiten für folgende Projekttypen:

1. Forschungsprojekte

2. Wissenschaftliche Tagungsprojekte

Bei allen Projekten steht die Verbesserung der Qualität in der Medizin bzgl. Diagnostik und Therapie sowie schwerpunktmäßig in der medizinischen Laboratoriumsdiagnostik im Focus.

Gegenstand der Förderung sind Personal-, Reise- und Sachkosten, die für die Durchführung von Forschungsprojekten und Tagungen erforderlich sind. 
Für die Antragstellung besteht die Möglichkeit einer Beratung durch die Geschäftsstelle von INSTAND e.V.

INSTAND e.V. eröffnet zudem die Möglichkeit, abgelehnte Anträge auf Projektförderung zu überarbeiten und einmalig neu einzureichen.

 

C. Antragstermine

Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten sowie zur Förderung von Tagungen können jederzeit eingereicht werden. Sie müssen jedoch mindestens sechs Monate vor dem geplanten Termin beziehungsweise Projektbeginn eingereicht werden.
 

D. Begutachtungsverfahren und Förderkriterien


1. Begutachtungsverfahren

Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten unterliegen grundsätzlich der externen Begutachtung im Peer-Review-Verfahren 

INSTAND e.V. strebt eine größtmögliche Transparenz ihrer Förderentscheidungen an. Aus diesem Grund können die Antragsteller und Antragstellerinnen die Gutachten in anonymisierter Form in vollständiger Länge oder in längeren Auszügen einsehen.

 

2. Förderungs- und Prüfungskriterien

INSTAND e.V. fördert nur wissenschaftliche Vorhaben, die nachvollziehbar begründen, worin ihr origineller Beitrag zur Verbesserung der Qualität in der Medizin (Diagnostik und Therapie) oder in der Qualitätssicherung/Verbesserung der Qualität in der medizinischen Laboratoriumsmedizin besteht. 

Bei der Beurteilung von Anträgen auf Projektförderung haben folgende Bewertungsmaßstäbe einen grundlegenden Stellenwert, das heißt ihre positive Beurteilung ist unabdingbar für die Förderung:

Die Angemessenheit des Kostenplans wird in der Begutachtung geprüft; die beantragten Fördermittel werden gegebenenfalls angepasst.
 

E. Entscheidung / Überprüfung

 

Düsseldorf, Januar 2024