Am 30.Mai 2023 ist im Deutschen Ärzteblatt die neue Version der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBäk) erschienen.
Änderungen:
- Die Aktualisierung des Teils A (Grundlegende Anforderungen an die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen) beschränkt sich auf wenige punktuelle Änderungen, die
- Aktualisierung des Teils B 1 (Quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen) betrifft insbesondere die Aufnahme einer neuen Tabelle B 1–1 „Vorgaben auf zu verwendende Untersuchungsmaterialien“)* sowie höhere Anforderungen an die interne und externe Qualitätssicherung der Messgröße Glucose*.
- Die Aktualisierung des Teils B 5 (Molekulargenetische und zytogenetische laboratoriumsmedizischen Untersuchungen) entspricht einer vollständigen Neufassung*.
* Die entsprechenden Vorgaben und Neuregelungen der aktualisierten Richtlinie sind spätestens bis drei Jahre nach deren Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt zu erfüllen.