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Anmeldung

INSTAND Satzung

§ 1  Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen INSTAND e. V. – Gesellschaft zur Förderung der Qualitätssicherung inmedizinischen Laboratorien e. V.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist dort im Vereinsregister eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2  Zweck des Vereins

Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung und des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Laboratoriumsmedizin im In- undAusland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.

Die Satzungszwecke werden wie folgt verwirklicht: