INSTAND Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen INSTAND e. V. – Gesellschaft zur Förderung der Qualitätssicherung inmedizinischen Laboratorien e. V.
- Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist dort im Vereinsregister eingetragen.
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung und des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Laboratoriumsmedizin im In- undAusland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.
Die Satzungszwecke werden wie folgt verwirklicht: