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Gestalten von Gutachten für die Projektförderung von INSTAND

Das Gutachten stellt für INSTAND eine wichtige Entscheidungshilfe für die Forschungsförderung dar. Die Beurteilung eines Forschungsantrags sollte nachvollziehbar begründet werden und ggf. Bezüge zum Antragstext enthalten. Für den Entscheidungsprozess ist es zwingend erforderlich, dass das Gutachten eine eindeutige, aus der Bewertung des Antrags abgeleitete Empfehlung enthält,


Das Gutachten sollte gleichermaßen auf die Stärken und Schwächen eines Forschungsantrags auf Projektförderung hinweisen und diese gegeneinander abwägen.


INSTAND betrachtet die ggf. in die Gutachten aufgenommenen Anregungen und Kritikpunkte zum Forschungsantrag als wichtigen Beitrag zur Qualitätsverbesserung der eingereichten Vorhaben.


Die Forderung nach einer Nachqualifizierung ist nur dann möglich, wenn der Nachbesserungs– und Erläuterungsbedarf nicht zentrale Elemente des Forschungsantrags betrifft. Fundamentale Kritikpunkte an der Forschungskonzeption führen in der Regel zu einer Ablehnung eines Antrags.


Die Empfehlungen der Gutachten an INSTAND können sich an folgenden Abstufungen bei der Beschlussfassung des Vorstands zu Anträgen auf Projektförderung orientieren:

 

 

1. Bewertungsmaßstäbe

Im Interesse einer fairen und auf einheitlichen Bewertungskriterien beruhenden Begutachtung sind bei der Erstellung des Gutachtens die Förderkriterien von INSTAND zu berücksichtigen, wie sie in den „Grundsätzen für die Förderung wissenschaftlicher Projekte“ festgehalten sind. Sie untergliedern sich in grundlegende Kriterien, deren positive Bewertung für eine Aufnahme in die Förderung unabdingbar ist,

 

 

2. Vertraulichkeit beim Umgang mit den Antragsunterlagen und den Gutachten

Bei der Zusendung der Antragsunterlagen an die Gutachter geht INSTAND davon aus, dass die notwendige Vertraulichkeit gewahrt wird. Die Geschäftsstelle verwendet die Gutachten ausschließlich für den Zweck der Entscheidungsfindung in der Forschungsprojektförderung. Rückfragen seitens der Gutachter an den Antragsteller/die Antragstellerin erfolgen ausschließlich über die Geschäftsstelle. Die Namen der Gutachterinnen/Gutachter werden weder den Antragstellern und Antragstellerinnen noch anderen Personen außerhalb des Vorstands und der Geschäftsstelle bekannt gegeben. Die Gutachten oder Auszüge aus den Gutachten werden nur in anonymisierter Form weitergeleitet.

 

3. Fachliche Kompetenz des Gutachters/der Gutachterin

Für INSTAND ist es hilfreich, wenn die Gutachter, getrennt von Ihrer gutachterlichen Stellungnahme, Angaben über ihre fachliche Kompetenz in Bezug auf das begutachtete Forschungsvorhaben machen.

 

4. Abschlussbegutachtung nach Beendigung der Förderung

Nach Abschluss eines geförderten Forschungsvorhabens wird vom Antragsteller ein Abschlussbericht vorgelegt, der vom Vorstand bewertet wird. Der Vorstand entschiedet auch darüber, ob und in welchen Zeitabschnitten Zwischenberichte vorgelegt werden müssen. Für Rückfragen oder Informationen zur Forschungsprojektförderung von INSTAND steht die Geschäftsstelle in Düsseldorf jederzeit zur Verfügung.

Düsseldorf, September 2020